Übersicht aller Friedhofsvorschriften im Landkreis Teltow-Fläming

Sämtliche Dokumente der Friedhofs­satzungen sofort parat

Unser Landkreis Teltow-Fläming umfasst insgesamt sieben Städte. Die meisten Kommunen stellen ihre Friedhofssatzungen, die die Regeln für die Gestaltung von Gräbern und deren Größe festlegen, online. Damit Sie nicht lange suchen müssen, nutzen Sie unsere Tabelle mit den Links zu den PDF-Dokumenten bzw. Websites.

Für Sie noch wissenswert:

  • Wir haben aufgrund unserer langjährigen Erfahrung so gut wie alle Friedhofsvorschriften im Kopf und wissen, welche Grabsteine auf welchem Friedhof erlaubt sind.
  • Bevor Sie sich auf einen Grabsteintyp festlegen, empfehlen wir entweder die Friedhofssatzung zunächst zu lesen oder Sie kontaktieren uns per Telefon oder Formular.
  • Friedhofsvorschriften werden je nach Gemeinde kommunal oder konfessionell (evangelisch oder katholisch) verwaltet. Nutzen Sie zur Recherche die Google-Suche, falls Sie hier nicht fündig werden.

Treffen Sie bitte keine Entscheidung, bevor Sie nicht wissen, welcher Art von Grabstein auf dem jeweiligen Friedhof erlaubt ist.

Friedhofsvorschrift

(Stand Februar 2026):

StadtDokument / Link zur SatzungBesonderheiten / Anmerkungen
LuckenwaldeFriedhofssatzung (PDF)Enthält detaillierte Gestaltungsvorschriften (§ 21 ff.) für Grabmale.
LudwigsfeldeSatzung Kernstadt (PDF)Regelt auch den städtischen Bestattungswald (§ 3, § 14).
ZossenFriedhofssatzung (PDF)Erfordert Genehmigung für jede Veränderung an Grabanlagen (§ 24).
JüterbogÜbersichtsseite FriedhofBietet Satzung und Gebührenordnung als Download auf der Seite an.
Baruth/MarkFriedhofssatzung 2024 (PDF)Neuere Satzung; erlaubt u. a. Memoriam-Gärten (§ 22).
TrebbinInformationen FriedhofIn Trebbin sind viele Friedhöfe kirchlich; Link führt zur Kirchengemeinde.
Dahme/MarkSatzungsübersichtAktuelle Satzung gültig ab 01.01.2025 (inkl. Gebühren).
MittenwaldeFriedhofssatzung Stand: 7/21, gilt für folgende Friedhöfe: Mittenwalde, Brusendorf, Boddinsfelde, Gallun, Krummensee, Motzen, Ragow, Telz, Töpchen, Waldeck
RangsdorfFriedhofssatzungGilt für Rangsdorf und Groß Machnow
Blankenfelde-MahlowFriedhofsgesetzGilt für Mahlow, Glasow-Dahlewitz und Jühnsdorf. Keine typische Friedhofssatzung, siehe §15-22 ff.
Königs-WusterhausenFriedhofssatzungStand: 9/2024
OranienburgFriedhofssatzungStand: 12/2019
 

Wichtige Hinweise für den Vergleich:

  • Ruhezeiten: Diese variieren im Landkreis oft zwischen 20 Jahren (Urne) und 25 Jahren (Sarg). Prüfen Sie dies jeweils in den Paragraphen zur „Ruhezeit“.

  • Grabmalgenehmigung: In fast allen Städten (besonders in Zossen und Luckenwalde) muss ein Grabstein vor dem Aufstellen schriftlich von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

  • Bestattungswald-Optionen: Ludwigsfelde ist ein interessantes Beispiel für eine Stadt, die den „Bestattungswald“ bereits in ihre eigene kommunale Satzung integriert hat, um Ihnen als Bürger eine moderne Alternative zum Privatwald zu bieten.

"Haben Sie Fragen bezüglich dieses Themas? Gerne helfe ich Ihnen weiter. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin."
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