So erhält Ihr Grabstein seinen Platz auf dem Friedhof
Zu unseren Aufgaben gehört es, Ihren bei uns gekauften und fertig beschrifteten Grabstein auf dem Friedhof aufzubauen. In der Fachsprache nennt man das „Versetzen des Grabsteins“. Hier zeigen wir Ihnen, was das Versetzen alles an Arbeiten beinhaltet.
1. Einfassung setzen
Zu jeder Grabanlage gehört je nach Ausführung Einzel-, Familien- oder Urnengrab, die Einfassung der Grabstelle. Sie besteht aus unbearbeitetem oder veredeltem Naturstein.
Die Einfassung zu der Grabstelle wird zuerst gesetzt. Unsere Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Einfassung auf der Grabstelle waagerecht steht. Um die Grabanlage befindet sich meist Kies, aber auch Rasen. Das ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich.
2. Sockel für Grabstein setzen
An der oberen Seite, an der Stelle, wo der Grabstein seinen Platz hat, kommt ein Sockel hin. Dieser wird auf das gegründete Tiefenfundament gesetzt, verdübelt und ausgerichtet.
Diese Verdübelung ist notwendig, damit das stehende Grabmal die Standfestigkeitsprüfung vom Friedhof bestehen kann.
3. Grabstein befestigen
Der Grabstein wird fest im Boden auf dem Sockel versetzt, wie auf den Fotos unten zu sehen ist.
4. Abdeckplatte setzen
Falls eine Abdeckplatte Bestandteil des Grabs ist, wird diese von unseren Mitarbeitern ebenfalls versetzt.
5. Bepflanzung hinzufügen
Wünschen Sie sich eine ansprechende Grabbepflanzung, kann dies unser Partner, die Gärtnerei Wosch übernehmen. Sie befüllt den Raum für die Bepflanzung mit Graberde und setzt die Pflanzen und Sträucher.
6. Grabschmuck
Als Letztes erhält Ihre Grabanlage den von Ihnen ausgesuchten Grabschmuck. Das kann eine Laterne, eine Vase oder eine Symbolik (Rose, Kreuz, Figur, etc. sein.
Der Ablauf des Versetzens in Bildern
Rechtliche Sicht des Versetzens
Das Versetzen eines Grabsteins auf einem Friedhof ist rechtlichen Formalitäten und Pflichten für die Angehörigen unterworfen. Die wichtigsten Punkte sind:
Genehmigungspflicht
Jede Grabstätte muss vor dem Versetzen von der Friedhofsverwaltung beantragt und genehmigt werden. Ebenso müssen bauliche Veränderungen (Erweiterung der Grabstelle oder Umzug) oder das Auflösen der Grabstelle der Friedhofsverwaltung mitgeteilt werden.
Steinmetzpflicht
Das Versetzen eines Grabsteins ist nur durch einen Steinmetzbetrieb erlaubt. Dies hat Sicherheitsgründe (z. B. Haftung bei Umsturz des Grabsteins).
Umsturzgefahr
Sollte Ihr Grabstein im Laufe der Jahre sich neigen und droht Umsturzgefahr, werden Sie per Warnhinweis (auffälliger Aufkleber) auf Ihrem Grabstein informiert, den Stein wieder gerade hinstellen zu lassen. Das Geradestellen erledigen wir für Sie.
Wenn ein Grabstein sich neigt, hat das in der Regel mit dem Untergrund zu tun, wenn insbesondere der Boden nicht so verdichtet ist (Erdbestattung). Auch die Witterung und die Art des Untergrunds haben Einfluss, beispielsweise, wenn der Friedhof eine Hanglage hat.
Besuchen Sie unsere Ausstellung
Damit Sie sich ein Bild über unsere Grabsteine machen, und sich Inspiration holen können, besuchen Sie unsere große Ausstellung mit vielen vorbereiteten Grabanlagen und Natursteinen in Zossen.












